AGB

1. Anwendungsbereich
Lieferungen und Leistungen der PFG GmbH (nachfolgend „PFG“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“ genannt) erkennt PFG nicht an, es sei denn, PFG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn PFG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragsabschluss
Alle Angebote von PFG sind freibleibend. Verträge, die nicht der Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von PFG; die schriftliche Erklärung kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden.
2.2 Rechte an Auftragsunterlagen
An von PFG abgegeben Angeboten, Kostenvoranschlägen, Datensätzen und anderen Unterlagen behält sich PFG alle Rechte vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne Zustimmung von PFG, Dritten weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen, noch sie bekannt geben oder selbst oder durch Dritte nutzen, noch vervielfältigen.

3. Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen und Verträgen über die Lieferung von beweglichen Sachen und Dienstleistungen
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), bleiben die erbrachten Dienstleistungen oder Waren Eigentum von PFG. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PFG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch PFG liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

4. Haftung
Soweit nicht unter Ziffer 4 oder Ziffer 7 etwas Abweichendes geregelt ist, ist jegliche vertragliche oder außervertragliche Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs vollständig ausgeschlossen: PFG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PFG beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. PFG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch, wenn der Kunde anstelle eines Schadensersatzes den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Des Weiteren gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PFG. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat. PFG haftet für den Verlust von Daten nur, wenn PFG dieser Sicherung nicht im üblichen Umfang nachgekommen ist.

5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde erkennt an, dass für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung ihrer Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Er verpflichtet sich daher, sämtliche für die Leistungsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, welche durch nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Zurverfügungstellung von benötigten Informationen verursacht werden, sind allein vom Kunden zu verantworten. §§ 642, 643, 644 und 645 BGB finden Anwendung.

6. Abnahme
Bei Werk- und Dienstleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen: PFG wird dem Kunden nach Abschluss der Leistung das erstellte Werk zur Abnahme vorlegen. Der Kunde verpflichtet sich, das vorgelegte Werk innerhalb einer angemessenen Frist auf seine Vertragsgemäßheit hin zu überprüfen. Auf Wunsch von PFG ist die Abnahmeprüfung unter Anwesenheit eines Mitarbeiters von PFG durchzuführen. Nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung erklärt der Kunde gegenüber PFG unverzüglich schriftlich die Abnahme. Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn keine wesentlichen Abweichungen der Werkleistung gegenüber der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit festgestellt werden. Stellt der Kunde bei der Abnahme Abweichungen gegenüber der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit fest, teilt er dies PFG unverzüglich mit (in Schriftform).
Die Mitteilung muss eine hinreichend konkrete Beschreibung der Abweichung enthalten, um PFG die Identifizierung und Beseitigung der Abweichung zu ermöglichen. Wesentliche Abweichungen werden von PFG baldmöglichst beseitigt und dem Kunden anschließend zur Abnahme vorgelegt.
Die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Feststellung der Beseitigung der Abweichung. Nicht wesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese werden vom Kunden schriftlich in der Abnahmeerklärung als nicht wesentlicher Mangel festgehalten und von PFG im Rahmen der Gewährleistung beseitigt. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich nach Ablauf einer von PFG gesetzten angemessenen Frist für die Prüfung der Vertragsgemäßheit, gilt die Abnahme als erfolgt. Darüber hinaus gilt die Abnahme als erfolgt, sobald der Kunde das gelieferte Werk im operativen Geschäftsbetrieb in Benutzung nimmt.

7. Gewährleistung
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Etwaige Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind zunächst auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von PFG durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Des Weiteren kann der Kunde bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden ersetzt verlangen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für den Ersatz nutzloser Aufwendungen. Schlägt die Beseitigung nur unwesentlicher Mängel fehl, sind über die vorstehenden Haftungsbeschränkungen hinaus der Rücktritt vom Vertrag sowie der Schadensersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Davon unberührt bleibt die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB.
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde an dem gelieferten Gegenstand nicht autorisierte Änderungen oder Bearbeitungen vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der in Rede stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche Änderung verursacht wurde und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

8. Kündigung aus wichtigem Grund
PFG ist bei Dauerschuldverhältnissen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen auch nach Ablauf einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht leistet.

9. Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen von PFG sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, wenn dies im Angebotspreis geregelt ist. Lieferpflichten von PFG ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung unbestrittener und rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Soweit eine Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt und sich zwischenzeitlich die Preise der Vorlieferanten von PFG, die PFG entstandenen Kosten (z.B. Honorare, Mietkosten, Transportkosten, Löhne, Energiekosten) oder von PFG zu zahlende Abgaben erhöhen oder Abgaben neu eingeführt werden oder PFG ihre Preise allgemein erhöht, so ist PFG berechtigt, den Preis entsprechend anzugleichen, es sei denn, dass der Preis ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist.
Im Falle der Geschäftsaufgabe oder -übergabe bzw. Beendigung von Pachtverträgen werden noch offene Rechnungen spätestens zum Datum der Beendigung der Geschäftstätigkeit fällig. Etwaig gewährte Zahlungsziele werden hinfällig.

10. Gefahrtragung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn PFG noch andere Leistungen übernommen hat, ohne ausdrücklich eine Bringschuld zu vereinbaren.

11.Unterauftragnehmer
Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, ist PFG berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

12. Veröffentlichte Inhalte
Der Kunde stellt PFG von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten und Daten frei. Der Kunde wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. PFG kann den Vertrag fristlos kündigen und sämtliche Dienstleistungen sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder Anstoß erregt. Es besteht von Seiten PFG keine Prüfungspflicht der zu publizierenden Internetseiten, Informationen, Produktbeschreibungen des Kunden.

13. Urheberrechte
Leistungen die von PFG erbracht wurden, dürfen soweit es sich nicht um vertrauliche Daten des Auftraggebers handelt, vermarktet bzw. genutzt werden. Der Name des Auftraggebers und die erbrachte Leistung darf in eine Referenzliste ohne Zustimmung desselben aufgenommen werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung entsteht nicht und ist ausgeschlossen. Von PFG erstellte Leistungen dürfen weder verändert noch weiter verarbeitet, noch angepasst werden. Skripte und Programmierungen, alle Arten von Formularen und dergleichen sind, soweit von PFG erstellt, urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne die Zustimmung von PFG weder weiterverarbeitet, verändert oder ausgeweitet werden. Von PFG erbrachte Leistungen dürfen nach Vertragsablauf, oder Änderung der Zugangsdaten seitens des Auftraggebers, nur solange genutzt werden, wie auf der jeweiligen Seite ein Urheberrechtehinweis seitens PFG aufgeführt ist.

14. Sonstiges
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, falls der Kunde Kaufmann ist. PFG ist berechtigt, jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffene Abreden, Bestimmungen welche von dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Geschäftsführer:
Martin W. Puscher
(Stand: 30.02.2016)